Klare Vereinbarungen für zuverlässige KI-Dienste.
Diese Bedingungen gelten für Geschäftskunden von Autopilots AI Agency LLC und bilden zusammen mit Bestellung, Angebot oder Statement of Work den Vertrag.
Die niederländische Fassung ist rechtlich maßgeblich. Diese Übersetzung dient nur der Lesbarkeit.
1. Definitionen und B2B-Anwendbarkeit
Autopilots bezeichnet Autopilots AI Agency LLC mit Sitz in 131 Continental Dr, Suite 305, Newark, Delaware 19713, Vereinigte Staaten. Der Kunde ist ausschließlich eine natürliche oder juristische Person, die in Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Diese Bedingungen richten sich nicht an Verbraucher.
Zu den Dienstleistungen gehören KI-Personal, Sprachagenten, Software, Konfiguration, Implementierung, Integrationen, Wartung und Support. In einem Bestellformular, einem Stripe-Auftrag, einem Angebot oder einer Leistungsbeschreibung („Auftrag“) werden unter anderem Produkt, Umfang, Preis, Dauer und etwaige Sondervereinbarungen erfasst.
2. Zustimmung, Akzeptanz und Rangfolge
Die Vereinbarung kommt durch Unterzeichnung, elektronische Annahme in Stripe oder einer anderen Zahlungsumgebung zustande oder durch Autopiloten, die auf Anfrage mit der Ausführung beginnen. Vor der Zahlung bestätigt der Kunde, dass diese Bedingungen über einen Direktlink zur Verfügung gestellt wurden und digital gespeichert werden können.
Im Falle eines Widerspruchs gilt Folgendes: (1) die Verarbeitungsvereinbarung für Datenschutzthemen, (2) der Auftrag, (3) ein ausdrücklich vereinbartes SLA, (4) diese Bedingungen und (5) sonstige Dokumentation. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen. Mündliche Vereinbarungen ändern den Vertrag nur nach schriftlicher Bestätigung beider Parteien.
3. Umfang, Onboarding und Mindestbindung
Autopilots stellt nur die in der Bestellung enthaltenen Funktionen, Kanäle, Integrationen und Support bereit. Mehraufwand, geänderte Wünsche, zusätzliche Datenquellen, Ausnahmen und neue Integrationen können Auswirkungen auf Preis und Planung haben und werden erst nach Genehmigung umgesetzt.
Die Bestellung kann einen Mindestumsatz, eine Mindestlaufzeit oder eine nicht erstattungsfähige Implementierungsgebühr vorsehen, um reservierte Kapazität, Onboarding und Implementierung zu amortisieren. Diese Beträge bleiben bei vorzeitiger Beendigung oder unzureichender Nutzung durch den Kunden geschuldet, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Die Planung beginnt, sobald Zahlung, erforderliche Informationen, Zugang, Testtermine, Ansprechpartner und – sofern erforderlich – eine Verarbeitungsvereinbarung vorliegen. Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber oder Dritte verschieben sich die Fristen. Autopiloten können nachweislich Mehrarbeit und Standby-Kosten verlangen.
4. KI-Dienste, Prognosen und menschliche Kontrolle
Die KI-Ausgabe ist probabilistisch und kann falsch, unvollständig oder unerwartet sein. Autopilots übernimmt keine Gewähr für fehlerfreie Ausgabe, ununterbrochene Verfügbarkeit, Umsatzergebnisse, Kosteneinsparungen oder Eignung für einen nicht ausdrücklich vereinbarten Zweck.
Angebote, Demos, Business Cases, Rechner, Prognosen, Beispiele und Aussagen zu Umsatz, Conversion, Einsparungen oder Rendite sind unverbindliche Richtwerte und keine Garantie oder Erfolgspflicht. Tatsächliche Ergebnisse hängen insbesondere von Angebot, Markt, Daten, Nachverfolgung, Systemen und Umsetzung des Kunden ab.
Der Kunde bleibt für Entscheidungen, Kommunikation und Geschäftsprozesse auf der Grundlage von KI-Ergebnissen verantwortlich und richtet angemessene menschliche Kontrolle, Eskalation und Fallback ein. Die Dienste dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht für Notrufe, unabhängige Rechts- oder medizinische Beratung, verbotene KI-Anwendungen oder andere risikoreiche Anwendungen genutzt werden.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig korrekte Informationen, Berechtigungen und Zugriffe zur Verfügung, sichert seine eigenen Konten und überprüft Skripte, Eingabeaufforderungen, Datenquellen und Ergebnisse. Der Kunde gewährleistet, dass die bereitgestellten Inhalte und Anleitungen rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
Der Kunde ist für die geltenden Datenschutz-, Marketing-, Telekommunikations-, Verbraucher- und branchenspezifischen Regeln verantwortlich, einschließlich gültiger Opt-Ins, Opt-Outs, Do-Not-Call-Registrierungen, Absenderregistrierungen, KI-Offenlegung und Benachrichtigungen über Anrufaufzeichnungen. Täuschung, Diskriminierung, Betrug, Spoofing, Spam und die Umgehung von Sicherheits- oder Anbieterrichtlinien sind verboten.
6. Dienste Dritter
Die Dienste können auf Modellanbieter, Telekommunikationsanbieter, Hosting-, CRM-, Kalender-, Messaging- und Zahlungsanbieter zurückgreifen. Ihre Bedingungen, Beschränkungen, Preisänderungen, Ausfälle und Richtlinienänderungen können sich auf die Dienste auswirken.
Autopilots haftet nicht für einen Mangel, der ausschließlich durch einen Drittanbieterdienst verursacht wurde, und wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Folgen zu begrenzen. Autopiloten können einen Drittanbieterdienst ersetzen, wenn dies für Sicherheit, Kontinuität, Compliance oder effiziente Ausführung erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Kern des vereinbarten Dienstes nicht wesentlich eingeschränkt wird.
7. Preise, Fair Use und Zahlung
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und Abgaben, sofern nicht anders angegeben. Einrichtungs-, Abonnement- und Vorauszahlungsbeträge sind nicht erstattungsfähig, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht. Variable Nutzungs- und Drittkosten werden gemäß der Bestellung bzw. den geltenden Tarifen berechnet.
Abonnements unterliegen angemessenen Fair-Use-Grenzen für Minuten, Gespräche, Nachrichten, API-Aufrufe, Modell-Tokens, Speicher, Integrationsverkehr und Support. Bestellung oder Servicekatalog können konkrete Grenzen und Mehrverbrauchspreise festlegen. Bei außergewöhnlicher, missbräuchlicher oder kostenintensiver Nutzung darf Autopilots nach Mitteilung Mehrkosten berechnen, Kapazität begrenzen, den Tarif anpassen oder Vorauszahlung verlangen.
Autopilots darf Abonnementpreise jährlich anhand des niederländischen Verbraucherpreisindex um höchstens fünf Prozent pro Kalenderjahr anpassen. Nachweisbare Preissteigerungen, neue Abgaben oder Währungskosten notwendiger Telekommunikations-, KI-, Cloud-, Messaging- und sonstiger Anbieter dürfen zusätzlich ab ihrem Inkrafttreten anteilig weitergegeben werden.
Bei schnell steigendem Verbrauch, Zahlungsrisiko oder Grenzüberschreitung darf Autopilots Vorschüsse, automatische Aufladungen, Nutzungslimits, ein Zahlungsmandat oder andere angemessene Sicherheiten verlangen.
Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Frist zahlbar. Bei verspäteter Zahlung kann Autopilots gesetzliche Handelszinsen, angemessene Inkassokosten und Reaktivierungskosten berechnen und Dienste, Integrationen, Datenverkehr oder Zugriff nach einer schriftlichen Mahnung sperren. Die Abonnementkosten bleiben während einer vom Kunden zu vertretenden Aussetzung zahlbar. Der Kunde darf Rechnungen nicht begleichen und muss eine Streitigkeit innerhalb von sieben Tagen unter Angabe von Gründen melden; der unbestrittene Teil bleibt zahlbar.
8. Laufzeit, Kündigung, Konten und Exit
Die Laufzeit und Verlängerung sind in der Bestellung angegeben. Ein Monatsabonnement kann über die verfügbare Stripe-Kundenumgebung mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine befristete Vereinbarung kann per Stripe oder schriftlich zum Ende der aktuellen Laufzeit gekündigt werden; Die Kündigung muss spätestens dreißig Tage vor der Verlängerung eingehen.
Ein ausdrücklich in der Bestellung enthaltener Standarddatenexport bleibt während der vereinbarten Exportfrist verfügbar. Migration, Übertragung, individuelle Exporte, Dokumentation, Schulung und sonstige Exit-Unterstützung sind nicht im Abonnement enthalten und werden nach Begleichung offener Beträge zu den dann geltenden Sätzen erbracht.
Telefonnummern, WhatsApp-Business-Konten, Domains, E-Mail-Konten, Providerkonten und andere externe Ressourcen verbleiben bei der Partei, auf deren Namen sie nachweislich registriert sind. Ressourcen aus eigenem Bestand, Vertrag oder Providerkonto von Autopilots verbleiben bei Autopilots, sofern die Bestellung keine ausdrückliche Übertragung vorsieht. Eine Übertragung hängt von technischen/Provider-Möglichkeiten, vollständiger Zahlung und Erstattung der Migrationskosten ab.
Durch eine Stornierung werden zukünftige Verlängerungen beendet und Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter oder fälliger Beträge. Der Kunde bleibt für den Export und die Sicherung der Daten vor Ablauf des verfügbaren Exportzeitraums verantwortlich.
9. Geistiges Eigentum und Kundendaten
Alle Rechte an Autopilots-Software, Eingabeaufforderungen, Playbooks, Vorlagen, Konfigurationen, Integrationsmethoden, Dokumentation und vorhandenen oder generisch entwickelten Komponenten verbleiben bei Autopilots. Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertrages ein beschränktes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für seine eigene Organisation.
Der Kunde darf Bestandteile von Autopilots nicht kopieren, rekonstruieren, zurückentwickeln, außerhalb der Dienste verwerten, Dritten überlassen oder selbst beziehungsweise über einen Wettbewerber zum Aufbau einer vergleichbaren Lösung verwenden, soweit zwingendes Recht dies nicht ausdrücklich gestattet. Kundendaten und nachweislich vorbestehende Materialien des Kunden bleiben ausgenommen.
Vom Kunden bereitgestellte Kundendaten und Inhalte bleiben Eigentum des Kunden. Der Kunde gewährt Autopilots die zur Erbringung der Dienste erforderlichen Rechte. Autopilots nutzt Kundendaten nicht zum Trainieren allgemein verfügbarer Modelle, es sei denn, dies wurde gesondert und ausdrücklich vereinbart. Anonymisierte, nicht identifizierbare Statistiken können zur Sicherheit, Verbesserung und Berichterstattung verwendet werden.
10. Datenschutz, Sicherheit und Aufzeichnungen
Wenn Autopilots als Auftragsverarbeiter fungiert, schließen die Parteien vor der Verarbeitung von Produktionsdaten eine Verarbeitungsvereinbarung ab. Sicherheit, Unterauftragsverarbeiter, Weitergabe, Vorfälle, Aufbewahrungsfristen und Löschung werden darin weiter geregelt. Autopiloten ergreifen entsprechende Maßnahmen, garantieren jedoch keine absolute Sicherheit.
Eine Sitzung oder ein Gespräch wird nur dann aufgezeichnet, wenn dies den Teilnehmern mitgeteilt wurde und eine gültige Rechtsgrundlage vorliegt. Aufzeichnungen gelten nicht automatisch als schlüssiger Beweis. Der Kunde leistet angemessene Mitarbeit bei Datenschutz- und Sicherheitsuntersuchungen im Zusammenhang mit seiner Nutzung.
11. Vertraulichkeit, Referenzen und Abwerbeverbot
Die Parteien halten vertrauliche Informationen geheim und verwenden sie nur für die Vereinbarung. Diese Verpflichtung gilt fünf Jahre nach der Kündigung und für Geschäftsgeheimnisse, solange diese als Geschäftsgeheimnisse gelten.
Autopilots darf den Namen und das Logo des Kunden als geschäftliche Referenz verwenden, es sei denn, der Kunde schließt dies schriftlich aus. Fallstudien, Erfahrungsberichte und nicht öffentliche Ergebnisse werden nur nach vorheriger Genehmigung veröffentlicht. Ein Widerruf funktioniert für zukünftiges Material; Für vorhandenes Material gilt eine angemessene Fertigstellungsfrist.
Während des Vertrags und zwölf Monate danach darf der Kunde Mitarbeiter oder feste Auftragnehmer von Autopilots, die wesentlich an den Diensten beteiligt waren, nicht aktiv für eine Tätigkeit außerhalb von Autopilots abwerben. Allgemeine, nicht gezielte Stellenanzeigen und nachweislich vorbestehende Kontakte sind ausgenommen. Bei Verstoß ist eine angemessene Vergütung in Höhe von sechs Monaten der zuletzt bekannten Bruttovergütung oder Auftragnehmervergütung geschuldet; der Nachweis eines höheren Schadens durch Autopilots bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten.
12. Gewährleistung, SLA, Haftung und Anspruchsfrist
Autopilots erbringt die Dienste nach bestem Wissen und Gewissen mit angemessener Fachkompetenz und Sorgfalt. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Autopilots nur für nachweisbare direkte Schäden, die direkt aus einem zurechenbaren Mangel resultieren. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Umsatz, entgangene Ersparnisse, Reputationsschäden, Geschäftsstagnation und Verlust oder Beschädigung von Daten ist ausgeschlossen.
Gewährt eine gesonderte SLA ausdrücklich Servicegutschriften bei Nichterreichen eines Servicelevels, sind diese Gutschriften das einzige und ausschließliche Rechtsmittel für diese SLA-Abweichung. Sie sind nicht in Geld einlösbar, verfallen ohne Antrag innerhalb von dreißig Tagen und dürfen monatlich die Monatsgebühr des betroffenen Dienstes nicht übersteigen, sofern die SLA nichts anderes bestimmt.
Die Gesamthaftung von Autopilots pro Kalenderjahr ist auf den Betrag beschränkt, den der Kunde in den sechs Monaten vor dem Schadensereignis für die betreffende Dienstleistung bezahlt hat, mit einem absoluten Höchstbetrag von 25.000 EUR. Diese Einschränkungen gelten nicht, sofern Einschränkungen gesetzlich verboten sind oder im Falle von Vorsatz oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit seitens der Geschäftsleitung von Autopilots. Der Kunde meldet einen möglichen Anspruch innerhalb von dreißig Tagen nach Entdeckung und ermöglicht Autopilots, den Schaden zu begrenzen. Jeder Anspruch verjährt zwölf Monate, nachdem der Kunde ihn entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
13. Schadensersatz
Der Kunde stellt Autopilots von Ansprüchen, Bußgeldern und angemessenen Kosten Dritter frei, die sich aus rechtswidriger Nutzung, Kundeninhalten, Kundenanweisungen, fehlenden Berechtigungen, Telekommunikations- oder Marketingverstößen, nicht genehmigten Anwendungsfällen oder Links und Änderungen außerhalb von Autopilots ergeben.
Die Freistellung gilt nicht, soweit ein Anspruch unmittelbar auf Vorsatz oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit der Geschäftsführung von Autopilots beruht. Autopilots informiert den Auftraggeber rechtzeitig und gewährt ihm angemessenen Einfluss auf die Verteidigung, ohne dass der Auftraggeber hieraus eine Verpflichtung für Autopilots ohne Zustimmung anerkennen kann.
14. Aussetzung, Kündigung und höhere Gewalt
Bei Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, des Verdachts einer rechtswidrigen Nutzung, eines Anbieter- oder Trägerrisikos, eines drohenden Schadens, eines Sanktionsrisikos oder eines Zahlungsrückstands kann Autopilot die Dienste sofort einschränken oder aussetzen. Im Falle eines behebbaren Sachmangels steht der fahrlässigen Partei grundsätzlich eine Frist von dreißig Tagen zur Behebung des Mangels zu. Zahlungsrückstand von vierzehn Tagen, Konkurs, Missbrauch oder eine irreparable Gefahr können eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Keine Partei haftet für Leistungsausfälle aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich Ausfällen von Internet, Strom, Netzbetreibern, Cloud- oder Modellanbietern, Cyberangriffen, staatlichen Maßnahmen und Naturkatastrophen. Wenn höhere Gewalt länger als sechzig Tage anhält, kann jede Partei den betroffenen Teil entschädigungslos kündigen; Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten bleiben geschuldet.
15. Änderungen und Schlussbestimmungen
Autopiloten können diese Bedingungen aufgrund von Gesetzen, Sicherheit, Anbieteranforderungen oder Serviceverbesserungen ändern. Unwesentliche Änderungen können sofort wirksam werden. Wesentliche Änderungen werden mindestens dreißig Tage im Voraus mitgeteilt und gelten nur dann für eine laufende feste Laufzeit, wenn dies gesetzlich erforderlich ist, ausdrücklich akzeptiert wird oder ab der nächsten Verlängerung. Im Falle einer wesentlich nachteiligen Änderung kann der Kunde vor dem Datum des Inkrafttretens kündigen.
Es gilt niederländisches Recht. Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Richter des Bezirksgerichts Amsterdam vorgelegt, soweit eine Gerichtsstandswahl gesetzlich zulässig ist. Elektronische Nachrichten an die in der Bestellung angegebenen Adressen gelten als schriftliche Mitteilung. Die Ungültigkeit einer Bestimmung berührt die übrigen nicht. Der niederländische Text hat Vorrang vor Übersetzungen.
Die niederländische Fassung ist rechtlich maßgeblich. Diese Übersetzung dient nur der Lesbarkeit.
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